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4. Austria Skate Marathon
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  Reglement

Wettlaufordnung:

Es gelten die Bestimmungen der internationalen Wettlaufordnung. Geskatet wird prinzipiell auf der rechten Fahrbahnseite. Die linke Fahrbahnseite steht den Überholenden zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch das Führungsfahrzeug - die Spitzengruppe fährt mit durchschnittlich 35 - 40 km/h!

Schutzausrüstung:

Es besteht Helmpflicht. Schutzausrüstung und Schoner werden empfohlen.

Skates:

Es sind sämtliche Arten von Skates erlaubt, sowohl Inline-Skates als auch klassische Rollschuhe, sogenannte Quads. 5-Roller (3/4 Schuh) sind in allen Startblöcken ausdrücklich erlaubt. Speedskates - 5 - Roller oder 4 - Roller mit 100mm Rollen in Halbschuh-Ausführung sind jedoch nur im Startblock Speed erlaubt !!

Offizielles Marathon-Leibchen:

Alle TeilnehmerInnen des 8. Austria Skate Marathons erhalten für Ihre Teilnahme ein Austria Skate Marathon Leibchen zur Erinnerung. Das Leibchen kann beim Event getragen werden.

Zieleinlauf:

Beim Zieleinlauf zählt die vordere Rolle des Fußes, mit dem zuerst die Ziellinie überquert wird, wobei mit dem Inline-Skate der Boden berührt werden muss (mindestens eine Rolle).

Zeitnehmung:

Pentek Timing - Champion - Chips. Sollten Sie bereits einen Champion - Chip besitzen, so können Sie im Anmeldebereich die Nummer eingeben. Sollte noch kein Chip vorhanden sein, können Sie diesen bei der Startpaketausgabe gegen eine Gebühr von € 3,- ausborgen. Zu hinterlegen ist eine Chip - Kaution von € 30,- , die nach Rückgabe des Chips rückerstattet wird. Nicht zurückgegebene Chips gelten als gekauft. Eine Weiterverwendung des Chips ist auf jeder weiteren Veranstaltung mit Pentek / oder einem Champion Chip Distributor möglich. Keine Zeitmessung ohne Chip.

Zeitlimit:

Alle Speed - Teilnehmer müssen den Halb - Marathon  um 09.50 Uhr wegen des Nachfolge - Starts der Allgemeinen Klasse beendet haben (Minimum durchschnittlich 25 km/h erforderlich). In der allgemeinen Klasse sollte der Halbmarathon nach spätestens 70 Minuten (18km/h) um 11:10 Uhr beendet sein.  Alle Teilnehmer, die das Ziel nicht innerhalb dieser Zeit erreichen, werden vom Schlussfahrzeug aus Sicherheitsgründen von der Strecke gebeten.

Gründe zur Disqualifikation:

Start ohne Helm, Start unter falschem Namen, falsches Anbringen, Nichttragen oder Verändern der Startnummer, unsportliches Verhalten, Missachtung von Anweisungen des Streckenpersonals, Verwendung von Dopingmitteln (Dopingkontrolle für Profis im Zielbereich!); Begleitung durch ein Fahrzeug o.ä. Das Recht zur Disqualifikation liegt bei den offiziellen Schiedsrichtern. Die Schiedsrichter werden von den Streckenposten unterstützt und informiert.

Proteste:

Fühlen sich TeilnehmerInnen ungerecht behandelt, kann bis 15 Minuten nach Verlautbarung des offiziellen Endergebnisses gegen eine Gebühr von € 50,- Protest bei der Rennleitung angemeldet werden. Proteste werden nur gegen das Ergebnis des Bewerbes und schriftlich entgegengenommen. Wird dem Protest stattgegeben, erhält der/die TeilnehmerIn die Protestgebühr rückerstattet.

Sonstiges:

Gestartet wird bei jeder Witterung. Eine Rückerstattung des Nenngeldes aus Gründen irgendwelcher Art ist nicht möglich. Für die Führugnsgruppe steht eine Rundenzählung zur Verfügung. Überrundete Teilnehmer sind für die Ründenzählung selbst verantwortlich.



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